BVerfG: Staat hat kein Grundrecht auf Ehrenschutz
Nachdem das Kammergericht einem Journalisten auf Antrag der Bundesregierung die Äußerung untersagt hatte: "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!)", weil diese unwahre Tatsachenbehauptung geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung
in die Bundesregierung zu gefährden, sah das BVerfG den Journalisten in seinem Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit verletzt Hier sehen wir die Presseerklärung und hier den Urteilstext.
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