1973 bis 1980: Beginn der Nahhost-Politik der Europäischen Union (damals: Europäischen Gemeinschaft)
November 1973: Anlässlich der bewaffneten Konflikte im Nahen Osten formulierten die Außenminister der (damals neun) Staaten der Europäischen Gemeinschaft ihre gemeinsame Linie. Danach sollten folgende Prinzipien gelten:
"I. Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Gewalt,
Il. Notwendigkeit, daß Israel die territoriale Besetzung beendet, die es seit dem Konflikt von 1967 aufrechterhalten hat,
III. Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und Unabhängigkeit eines jeden Staates in dem Gebiet sowie seines Rechts, in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen zu leben,
IV. Anerkenntnis, daß bei der Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens die legitimen Rechte der Palästinenser berücksichtigt werden müssen. 4. Sie erinnern daran, daß gemäß Entschließung 242 die Friedensregelung Gegenstand internationaler Garantien sein muß. Sie sind der Auffassung, daß Garantien dieser Art unter anderem durch die Entsendung friedenserhaltender Streitkräfte in die in Artikel 2 (c) der Entschließung 242 vorgesehenen entmilitarisierten Zonen verstärkt werden müssen. Sie stimmen darin überein, daß solche Garantien von hervorragender Bedeutung bei der Regelung der Gesamtsituation im Nahen Osten gemäß der Entschließung 242 sind, auf die der Rat in der Entschließung 338 Bezug nimmt. Sie behalten sich das Recht vor, in diesem Zusammenhang Vorschläge zu unterbreiten. 5. Sie erinnern bei dieser Gelegenheit an die vielfältigen Bande, die seit langem zwischen ihnen und den Anrainerstaaten des südlichen und östlichen Mittelmeeres bestehen. In diesem Zusammenhang bekräftigen sie die Pariser Gipfelerklärung vom 21. Oktober 1972 und erinnern daran, daß die Gemeinschaft beschlossen hat, im Rahmen eines globalen und ausgewogenen Vorgehens Vereinbarungen mit diesen Ländern auszuhandeln."
Im Juni 1977 und im Juni 1980 wurden die Prinzipien im Wesentlichen wiederholt.
Hier geht es zum Volltext 1973, Volltext 1977 und 1980.
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