November 1973: Anlässlich der bewaffneten Konflikte im Nahen Osten formulierten die Außenminister der (damals neun) Staaten der Europäischen Gemeinschaft ihre gemeinsame Linie. Danach sollten folgende Prinzipien gelten: "I. Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Gewalt, Il. Notwendigkeit, daß Israel die territoriale Besetzung beendet, die es seit dem Konflikt von 1967 aufrechterhalten hat, III. Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und Unabhängigkeit eines jeden Staates in dem Gebiet sowie seines Rechts, in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen zu leben, IV. Anerkenntnis, daß bei der Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens die legitimen Rechte der Palästinenser berücksichtigt werden müssen. 4. Sie erinnern daran, daß gemäß Entschließung 242 die Friedensregelung Gegenstand internationaler Garantien sein muß. Sie sind der Auffassung, daß Garantien dieser Art unter anderem durch die Entsendung friedenserhaltender Streitkräfte in die in Ar...